541b
CH-LU
§ 14 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Wiederholung
Promotion und Zertifikat
§ 14 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Wiederholung
1. Wird die Promotion oder die Zertifizierung verweigert, kann das Nachdiplomstudium Berufseinführung mit einem andern Praxisort einmal wiederholt werden. Die Qualifikationskommission kann die Wiederholung mit Auflagen verbinden.
2. Die Promotion ins zweite Studienjahr kann bedingt ausgesprochen werden.