541b
CH-LU
§ 13 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Qualifikationskommission
Promotion und Zertifikat
§ 13 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Qualifikationskommission
1. Die Qualifikationskommission besteht aus der Studienleitung, der Kursleitung sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie.
2. Die Qualifikationskommission entscheidet gestützt auf § 12
a. am Ende der ersten zwei Semester des Studiums über die Promotion ins dritte Semester und
b. über die Zertifizierung am Schluss des Studiums.