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541b CH-LU

§ 12 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Qualifikation

Promotion und Zertifikat
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§ 12 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Qualifikation

1. Die Qualifikation setzt sich zusammen aus

a. einer Selbstqualifikation der Studierenden,

b. einer Qualifikation durch die örtliche Bezugsperson betreffend die praktische pastorale Arbeit,

c. einer Qualifikation durch die Kursleitung hinsichtlich des Lernprozesses während des Studiums und in der Gemeinschaft,

d. einem Bericht der Studienleitung zuhanden der Qualifikationskommission,

e. der Bewertung durch die Qualifikationskommission und

f. der Beurteilung der Projektarbeit am Schluss des Studiums.

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