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541b CH-LU

§ 11 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Qualifikationselemente

Promotion und Zertifikat
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§ 11 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Qualifikationselemente

1. Die Qualifikation der Studierenden erfolgt gestützt auf das Anforderungsprofil für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welches als Qualifikationselemente die Bereiche Selbstkompetenz (allgemein menschliche Kompetenz und religiös-kirchliche Kompetenz), Sozialkompetenz und Sachkompetenz umfasst.

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