541b
CH-LU
§ 11 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Qualifikationselemente
Promotion und Zertifikat
§ 11 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Qualifikationselemente
1. Die Qualifikation der Studierenden erfolgt gestützt auf das Anforderungsprofil für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welches als Qualifikationselemente die Bereiche Selbstkompetenz (allgemein menschliche Kompetenz und religiös-kirchliche Kompetenz), Sozialkompetenz und Sachkompetenz umfasst.