Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541b CH-LU

§ 1 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern · Grundsatz

1. Das Nachdiplomstudium Berufseinführung befähigt zur Übernahme eines kirchlichen Dienstes in der Diözese Basel. Es fördert die menschliche und spirituelle Entfaltung der Studierenden und hilft bei der Entscheidung über die Form (Priester, Diakon, Pastoralassistentin oder Pastoralassistent) und die Dauer der Verbindlichkeit eines Dienstes im Bistum Basel.

2. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Nachdiplomstudiums Berufseinführung erhalten ein staatliches Zertifikat.

Grundsatz § 2 Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →