Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541ac LeadSustain CH-LU

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Leadership & Sustainability: Purpose in Action» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS LeadSustain) - Leistungsnachweise und ECTS-Punkte

Weiterbildungsangebot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement CAS LeadSustain · Leistungsnachweise und ECTS-Punkte

1. Der Zertifikatslehrgang umfasst 15 ECTS-Punkte.

2. Für den erfolgreichen Abschluss des Zertifikatslehrgangs sind bestandene Leistungsnachweise im Umfang von insgesamt 12 ECTS-Punkten erforderlich. Überdies ist eine schriftliche Abschlussarbeit zu verfassen (3 ECTS-Punkte).

3. Nicht bestandene Leistungsnachweise dürfen einmal wiederholt werden.

4. Einzelheiten zu den Leistungsnachweisen sind in der Wegleitung geregelt.

← § 8 Reglement CAS LeadSustain Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Leadership & Sustainability: Purpose in Action» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS LeadSustain) - Zweck § 10 Reglement CAS LeadSustain →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →