Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541ac LeadSustain CH-LU

§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Leadership & Sustainability: Purpose in Action» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS LeadSustain) - Beirat

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Reglement CAS LeadSustain · Beirat

1. Die Fakultätsversammlung wählt die Mitglieder eines Beirats auf Vorschlag der Studienleitung. Die Mitglieder des Beirats werden für drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Beirat unterstützt die Studienleitung durch konzeptionelle Beratung, in der Markteinschätzung, mit seinem Netzwerk und gegebenenfalls durch Dozierendentätigkeit.

← § 5 Reglement CAS LeadSustain Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Leadership & Sustainability: Purpose in Action» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Reglement CAS LeadSustain) - Zweck § 7 Reglement CAS LeadSustain →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →