Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541ab CH-LU

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Werteorientierter Führung - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Leistungsnachweise und ECTS-Punkte

Weiterbildungsangebot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Werteorientierter Führung - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Leistungsnachweise und ECTS-Punkte

1. Der Zertifikatslehrgang umfasst 15 ECTS-Punkte.

2. Für den erfolgreichen Abschluss des Zertifikatslehrgangs sind bestandene Leistungsnachweise im Umfang von insgesamt 12 ECTS-Punkten erforderlich. Überdies ist eine schriftliche Abschlussarbeit zu verfassen (3 ECTS-Punkte).

3. Nicht bestandene Leistungsnachweise dürfen einmal wiederholt werden.

4. Einzelheiten zu den Leistungsnachweisen sind in der Wegleitung geregelt.

← § 8 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Werteorientierter Führung - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Zweck § 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Werteorientierter Führung - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →