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§ 4 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Werteorientierter Führung - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Studienleitung

Organisation
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§ 4 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Werteorientierter Führung - Kloster auf Zeit» der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Studienleitung

1. Die Studienleitung (wissenschaftliche Leitung) ist für die wissenschaftliche und strategische Ausrichtung des Zertifikatslehrgangs zuständig. Sie obliegt der Professur für Pastoraltheologie und der Leitung des Schwerpunkts «Theologie und Leadership». Weitere Angehörige der Studienleitung können auf Vorschlag der Studienleitung von der Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät gewählt werden. Die Studienleitung wird unterstützt durch einen Beirat (§ 6).

2. Die Studienleitung hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Ausrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Zertifikatslehrgangs,

b. Entscheid über das Lehrprogramm und über die Anrechnung und Zuordnung von ECTS-Punkten,

c. Zulassung von Studierenden auf Antrag der Programmleitung,

d. Genehmigung des Budgets, der Gebühren, der Honorare, der Jahresrechnung, des Jahresberichts zuhanden der Theologischen Fakultät sowie Bewilligung von Ausgaben ausserhalb des Budgets,

e. Entscheid über die Annahme und die Verwendung von Drittmitteln und die Vergabe von Stipendien,

f. Antrag an die Theologische Fakultät zur Ausstellung und Verleihung der Abschlussurkunden,

g. Vorschlag zuhanden der Fakultätsversammlung für die Wahl der Mitglieder des Beirats,

h. Besetzung der Programmleitung.

3. Die Studienleitung ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen. Für die Zulassung kann sie einen Ausschuss bestimmen.

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