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CH-LU
§ 7 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Aufsuchender Seelsorge mit Schwerpunkt Armeeseelsorge» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee (CAS AS) - Beirat
Organisation
§ 7 CAS AS · Beirat
1. Die Studienleitung schlägt die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats vor und wählt sie.
2. Die Mitglieder des Beirats werden für drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Beirat unterstützt die Studienleitung durch konzeptuelle Beratung, in der Markteinschätzung, mit ihrem Netzwerk und gegebenenfalls durch Dozierendentätigkeit.