Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541aa CH-LU

§ 13 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Aufsuchender Seelsorge mit Schwerpunkt Armeeseelsorge» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee (CAS AS) - Certificate of Advanced Studies

Abschluss und Urkunden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 CAS AS · Certificate of Advanced Studies

1. Für den Erwerb eines «Certificate of Advanced Studies in Aufsuchender Seelsorge mit Schwerpunkt Armeeseelsorge» der Universität Luzern muss der erfolgreiche Abschluss des entsprechenden Zertifikatslehrgangs im Umfang von 20 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.

← § 12 CAS AS Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Aufsuchender Seelsorge mit Schwerpunkt Armeeseelsorge» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee (CAS AS) - Zweck § 14 CAS AS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →