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CH-LU
§ 12 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Aufsuchender Seelsorge mit Schwerpunkt Armeeseelsorge» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee (CAS AS) - Qualitätssicherung und Reporting
Weiterbildungsangebot
§ 12 CAS AS · Qualitätssicherung und Reporting
1. Der Zertifikatslehrgang wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Evaluationen kontrolliert und weiterentwickelt.
2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen in der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.
3. Die Studienleitung erstattet der Fakultät zuhanden der Fakultätsversammlung und der HKA jährlich einen Bericht.