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541a CH-LU

§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Hörerinnen und Hörer

Zulassungsvoraussetzungen
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§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Hörerinnen und Hörer

1. Ausgewählte Vorlesungen stehen interessierten Personen als Hörerinnen und Hörern offen, andere Lehrangebote nach Absprache mit der Dozentin oder dem Dozenten.

2. Zur Erlangung des Hörerinnen- oder Hörerstatus ist die Anmeldung bei den Studiendiensten innerhalb der publizierten Frist erforderlich.

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