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CH-LU
§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Hörerinnen und Hörer
Zulassungsvoraussetzungen
§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Hörerinnen und Hörer
1. Ausgewählte Vorlesungen stehen interessierten Personen als Hörerinnen und Hörern offen, andere Lehrangebote nach Absprache mit der Dozentin oder dem Dozenten.
2. Zur Erlangung des Hörerinnen- oder Hörerstatus ist die Anmeldung bei den Studiendiensten innerhalb der publizierten Frist erforderlich.