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541a CH-LU

§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Zulassung im Nebenfach

Zulassungsvoraussetzungen
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§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Zulassung im Nebenfach

1. Zum Nebenfachstudium Theologie, Ethik und Judaistik sind alle immatrikulierten Studierenden von Universitäten zugelassen.

2. Das gewählte Hauptfach kann in der Regel nicht als Nebenfach belegt werden. Ausnahmen regelt die Wegleitung.

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