541a
CH-LU
§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Allgemeine Immatrikulation
Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Allgemeine Immatrikulation
1. Die Immatrikulation wird in den Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern geregelt.
2. Die Studierenden müssen im Abschlusssemester sowie während mindestens eines weiteren Semesters immatrikuliert sein.