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541a CH-LU

§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Allgemeine Immatrikulation

Zulassungsvoraussetzungen
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§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Allgemeine Immatrikulation

1. Die Immatrikulation wird in den Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern geregelt.

2. Die Studierenden müssen im Abschlusssemester sowie während mindestens eines weiteren Semesters immatrikuliert sein.

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