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CH-LU
§ 46 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Gesamtnote
Philosophy, Theology and Religions (Master)
§ 46 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Gesamtnote
1. Den Masterstudiengang PTR kann abschliessen, wer allfällige Auflagen erfüllt, alle erforderlichen Credits erworben und das Masterprüfungsverfahren bestanden hat.
2. Die Gesamtnote des Masterabschlusses berechnet sich wie folgt
a. 3 benotete schriftliche Mastersemesterarbeiten (jeweils einfach gewichtet),
b. Masterarbeit (doppelt gewichtet),
c. Verteidigung der Masterarbeit (einfach gewichtet),
d. Forschungskolloquium (bestanden; nicht bestanden).
3. Sind extern erbrachte Studienleistungen anzurechnen, legt die Studiengangsleitung die Zusammensetzung der Gesamtnote fest.