§ 43 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Immatrikulation
§ 43 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Immatrikulation
1. Zum Masterstudium Philosophy, Theology and Religions (PTR) wird ohne Bedingung zugelassen, wer über ein Bachelordiplom einer schweizerischen Universität in den Studienrichtungen Philosophie, Theologie oder Religionswissenschaften verfügt, das mindestens 60 Credits in einer der genannten Studienrichtungen umfasst.
2. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem anderen Bachelordiplom (z.B. Kulturwissenschaften, Geschichte, Internationales Recht, Vergleichendes Verfassungsrecht und Religionen, Hebräisch und Arabisch) können auf Antrag der Studienleitung zugelassen werden. Nach der Äquivalenzprüfung können Auflagen durch die Studienleitung oder die Master-Koordination auferlegt werden.
3. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem Bachelordiplom einer Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule können nach Massgabe der Zulassungsrichtlinien zugelassen werden. Die Zulassung ist mit Auflagen verbunden.