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541a CH-LU

§ 4 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Kirchliche Beisitzerinnen und Beisitzer

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§ 4 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Kirchliche Beisitzerinnen und Beisitzer

1. Bei mündlichen Prüfungen im Fach Theologie können kirchliche Expertinnen und Experten als Beisitzerinnen und Beisitzer teilnehmen.

2. Gemäss der Vereinbarung zwischen dem Bischof von Basel, der Universität Luzern und dem Regierungsrat des Kantons Luzern vom 8. November 2005 werden kirchliche Expertinnen und Experten durch den Bischof von Basel oder durch die Kantone des Basler Bistumskonkordats ernannt.

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