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541a CH-LU

§ 39 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Immatrikulation

Ethik (Master)
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§ 39 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Immatrikulation

1. Zum Masterstudium Ethik wird ohne Bedingung zugelassen, wer über ein Bachelordiplom einer schweizerischen Universität im Umfang von 180 Credits verfügt.

2. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem anderen Bachelordiplom können auf Antrag der Studienleitung zugelassen werden. Es können Auflagen durch die Studienleitung auferlegt werden.

3. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem Bachelordiplom einer Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule können nach Massgabe der Zulassungsrichtlinien zugelassen werden. Die Zulassung ist mit Auflagen verbunden.

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