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CH-LU
§ 37 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Gesamtnote
Religionslehre (Master, Lehrdiplom)
§ 37 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Gesamtnote
1. Für den Masterabschluss Religionslehre ergibt sich die Gesamtnote aus dem Durchschnitt
a. der Noten der vorgeschriebenen benoteten Leistungsnachweise,
b. der doppelt gewichteten Noten der vorgeschriebenen Haupt- und Masterseminararbeiten,
c. der fünffach gewichteten Note der Masterarbeit.