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541a CH-LU

§ 36 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Masterarbeit

Religionslehre (Master, Lehrdiplom)
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§ 36 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Masterarbeit

1. Im Masterstudium Religionslehre kann die Masterarbeit in mehreren Fächern geschrieben werden. Details regelt die entsprechende Wegleitung.

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