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541a CH-LU

§ 35 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Immatrikulation

Religionslehre (Master, Lehrdiplom)
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§ 35 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Immatrikulation

1. Zum Studiengang Master Religionslehre mit integriertem Lehrdiplom wird zugelassen, wer ein Bachelordiplom in katholischer, evangelischer oder christkatholischer Theologie, in Religionspädagogik oder im Bachelor-Lehramtsstudium für das Schulfach Religionslehre, in Religionswissenschaft oder im integrierten Studiengang Kulturwissenschaften mit Major Religionswissenschaft vorweisen kann.

2. Studienbewerberinnen und -bewerber mit anderen Abschlüssen können auf Antrag an die Studienleitung zugelassen werden. Nach der Äquivalenzprüfung können Auflagen durch die Studienleitung auferlegt werden.

3. Das Lehrdiplomstudium kann parallel zum Masterstudium Religionslehre absolviert werden.

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