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541a CH-LU

§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Gesamtnote

Religionspädagogik (Diplom, Bachelor)
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§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Gesamtnote

1. Für den Diplomabschluss Religionspädagogik ergibt sich die Gesamtnote aus dem Durchschnitt

a. der Note aller Benotungen des Grundstudiums,

b. der Note der biblischen Seminararbeit im Grundstudium,

c. der Note von zwei schriftlichen Arbeiten im Aufbaustudium,

d. der doppelt gezählten Note der Diplomprüfung.

2. Für den Bachelorabschluss Religionspädagogik ergibt sich die Gesamtnote aus dem Durchschnitt

a. der Durchschnittsnote aller Benotungen des Grundstudiums,

b. der Note der biblischen Seminararbeit im Grundstudium,

c. der Note von vier Hauptvorlesungen mit benoteten Prüfungen des Aufbaustudiums,

d. der Note von two schriftlichen Arbeiten im Aufbaustudium,

e. der doppelt gewerteten Note der Bachelorprüfung,

f. der fünffach gezählten Note der Bachelorarbeit.

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