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541a CH-LU

§ 33 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Spezifika zum Studienabschluss

Religionspädagogik (Diplom, Bachelor)
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§ 33 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Spezifika zum Studienabschluss

1. Das Diplomstudium Religionspädagogik und das Bachelorstudium Religionspädagogik besteht, wer die Diplomprüfung oder Bachelorprüfung bestanden und den Pflicht-Kompetenzbereich sowie mindestens zwei Wahl-Pflicht-Kompetenzbereiche vollständig absolviert hat.

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