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541a CH-LU

§ 32 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Beurteilung von Praxiskompetenzen

Religionspädagogik (Diplom, Bachelor)
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§ 32 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Beurteilung von Praxiskompetenzen

1. Die Praxiskompetenzen werden mit den folgenden Prädikaten beurteilt

a. Anforderungen auf hohem Niveau erfüllt,

b. Anforderungen auf mittlerem Niveau erfüllt,

c. Grundanforderungen erfüllt,

d. Grundanforderungen nicht erfüllt.

2. Für die Anerkennung einer Praxisleistung ist mindestens das Prädikat «Grundanforderung erfüllt» erforderlich.

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