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541a CH-LU

§ 31 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Bachelor- und Masterarbeit

Religionspädagogik (Diplom, Bachelor)
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§ 31 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Bachelor- und Masterarbeit

1. Im Fach Religionspädagogik erfolgt die Bachelorarbeit im Fach Religionspädagogik.

2. Im Fach Religionspädagogik bestimmt die Professur für Religionspädagogik eine Person für das Zweitgutachten.

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