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541a CH-LU

§ 30 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Prüfungszulassung

Religionspädagogik (Diplom, Bachelor)
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§ 30 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Prüfungszulassung

1. Studierende sind während des Grundstudiums automatisch für die Prüfungen angemeldet. Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen ist die Erfüllung der Präsenzpflicht von 80 Prozent.

2. Im Fachbereich Religionspädagogik gibt es Pflichtveranstaltungen ohne Ersatz, und das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung oder eines Leistungsnachweises führt zum Fachausschluss.

3. Die Diplomprüfung Religionspädagogik findet in der Regel im letzten Semester statt.

4. Die Bachelorprüfung Religionspädagogik findet in der Regel im letzten Semester statt.

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