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§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Prüfungsbeisitzerinnen und -beisitzer
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§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Prüfungsbeisitzerinnen und -beisitzer
1. Mündliche Prüfungen werden mit Beisitzerinnen und Beisitzern durchgeführt. Eine Beisitzerin oder ein Beisitzer verfügt mindestens über einen Masterabschluss im entsprechenden Fachgebiet oder eine äquivalente Qualifikation.