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541a CH-LU

§ 29 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Immatrikulation

Religionspädagogik (Diplom, Bachelor)
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§ 29 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Immatrikulation

1. Für die Zulassung werden in einem Aufnahmeverfahren zusätzlich die studienspezifischen Voraussetzungen für ein pädagogisches Studium sowie die erforderlichen überfachlichen Kompetenzen abgeklärt. Details regelt die Wegleitung.

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