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541a CH-LU

§ 27 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Bachelor- und Masterarbeiten

Theologie (Bachelor, Master)
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§ 27 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Bachelor- und Masterarbeiten

1. Studierende schreiben in einem Fach ihrer Wahl, das durch eine Professur vertreten wird, eine Bachelor- oder Masterarbeit.

2. Die Bachelor- und Masterarbeiten werden mit einem Erst- und einem Zweitgutachten bewertet.

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