§ 25 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Immatrikulation
§ 25 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Immatrikulation
1. Für einen kirchlichen Abschluss in römisch-katholischer Theologie werden Studierende auf Empfehlung ihrer oder ihres kirchlichen Oberen immatrikuliert. Studium und Studienabschluss richten sich nach den Vorschriften der oder des betreffenden Oberen, im Einvernehmen mit der Fakultätsversammlung. Das kirchliche Abschlusszeugnis wird von der Dekanin oder vom Dekan und der oder dem Oberen unterzeichnet.
2. Zum Masterstudium Theologie wird ohne Bedingung zugelassen, wer über ein Bachelordiplom in römisch-katholischer Theologie einer schweizerischen Universität im Sinne der Bologna-Deklaration verfügt.
3. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem anderen Bachelordiplom können auf Antrag der Studienleitung zugelassen werden. Es können Auflagen durch die Studienleitung auferlegt werden.
4. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem Bachelordiplom einer Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule können nach Massgabe der Zulassungsrichtlinien zugelassen werden. Die Zulassung ist mit Auflagen verbunden.