§ 24 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Diplom und Diploma Supplement
§ 24 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Diplom und Diploma Supplement
1. Die Diplome (Diplom, Bachelor- und Masterdiplom) enthalten die Bezeichnung des Studiengangs und den erworbenen Grad, die Gesamtnote und das entsprechende Prädikat gemäss Bologna-Deklaration.
2. Die Diplome für die religionspädagogischen Studiengänge umfassen zusätzlich die Praxisbeurteilung und den Ausweis über die erworbenen Kompetenzen in den gewählten Kompetenzbereichen. Die Diplome für die theologischen Studiengänge im Hauptfach-Nebenfach enthalten die Note des Hauptfachs und die Bezeichnung sowie die Note des Nebenfachs.
3. Alle Diplome der Theologischen Fakultät werden von der Dekanin oder vom Dekan unterzeichnet. Weitere Unterschriften von Institutsleitungen können hinzukommen.
4. Mit dem Diplom wird auch ein Diploma Supplement gemäss europäischem Standard ausgehändigt. Es enthält eine Liste der erworbenen Credits, Noten und Leistungsbeurteilungen.
5. Studierende anderer Fakultäten erhalten beim erfolgreichen Abschluss eines Nebenfachstudiengangs ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält die Bezeichnung des Nebenfachs und die Gesamtnote. Es wird von der Dekanin oder vom Dekan unterzeichnet.
6. Mit dem Abschlusszeugnis wird der Absolventin oder dem Absolventen ein Diploma Supplement ausgehändigt. Er enthält detaillierte Angaben zum absolvierten Studiengang sowie eine Liste der erworbenen Credits (Transcript of Records) und der Noten oder Leistungsbeurteilungen.
7. In allen Fachbereichen der Theologischen Fakultät wird die Verleihung der Diplome publiziert.