Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541a CH-LU

§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Verliehene Grade

Studienabschlüsse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Verliehene Grade

1. Die Theologische Fakultät der Universität verleiht

a. Diplomzeugnisse und Lehrdiplome,

b. Bachelor of Theology (BTh) und Bachelor of Arts (BA) für den Abschluss eines Bachelorstudiengangs,

c. Master of Theology (MTh) und Master of Arts (MA) für den Abschluss eines Masterstudiengangs.

2. Die verliehenen Grade werden jeweils durch die Angabe der belegten Studienfächer oder der thematischen Ausrichtung des Studiengangs spezifiziert.

3. Der Grad Master of Theology (MTh) entspricht dem kanonischen Bakkalaureat.

← § 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Geltungsbereich § 23 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →