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541a CH-LU

§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Abschlussvoraussetzungen

Studienabschlüsse
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§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Abschlussvoraussetzungen

1. Ein Diplomstudium besteht, wer 150 Credits erreicht und alle Anforderungen sowie allfällige Auflagen vollständig absolviert hat.

2. Ein Bachelorstudium besteht, wer 180 Credits erreicht und alle Anforderungen sowie allfällige Auflagen vollständig absolviert hat.

3. Ein Masterstudium besteht, wer 120 Credits erreicht und alle Anforderungen sowie allfällige Auflagen vollständig absolviert hat.

4. Das Studium zum Erwerb des Lehrdiploms für Maturitätsschulen besteht, wer 60 Credits erreicht und alle Anforderungen sowie allfällige Auflagen vollständig absolviert hat.

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