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541a CH-LU

§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Prüferinnen und Prüfer

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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Prüferinnen und Prüfer

1. Die Prüfungen werden durch Professorinnen und Professoren oder durch promovierte Dozentinnen und Dozenten abgenommen.

2. Die Dekanin oder der Dekan kann andere Dozentinnen und Dozenten zur Abnahme von Prüfungen ermächtigen.

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