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541a CH-LU

§ 18 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Plagiate bei schriftlichen Arbeiten

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§ 18 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Plagiate bei schriftlichen Arbeiten

1. Wird eine schriftliche Arbeit nicht in allen Teilen selbständig von der oder dem Studierenden verfasst oder enthält eine schriftliche Arbeit Plagiate, wird sie endgültig durch die Dozentin oder den Dozenten abgelehnt (Note 1).

2. Im Wiederholungsfall oder bei schwerer Zuwiderhandlung erfolgt der vorübergehende oder dauernde Ausschluss von der Universität Luzern. Der Ausschluss wird von der Lehr- und Prüfungskommission (LPK) bestimmt.

3. Wird eine Unkorrektheit erst nach Beendigung der Studien entdeckt, kann der verliehene Grad von der LPK entzogen werden.

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