541a
CH-LU
§ 17 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Fehlverhalten bei Prüfungen
Leistungskontrollen
§ 17 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Fehlverhalten bei Prüfungen
1. Es ist unzulässig, während einer Prüfung
a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel zu verwenden,
b. mit anderen Personen Informationen auszutauschen,
c. die Ruhe im Raum bei einer schriftlichen Prüfung zu stören.
2. Die Prüfungsaufsicht kann eine schriftliche Prüfung abbrechen. In diesem Fall informiert sie sofort die Prüfungsorganisation und die Dozentinnen und Dozenten.
3. Unkorrektheiten führen zum Nichtbestehen der betreffenden Prüfung, und die Dozentin oder der Dozent vergibt die Note 1 oder das Prädikat «nicht bestanden».