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CH-LU
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Leistungsausweise
Leistungskontrollen
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Leistungsausweise
1. Alle Studierenden erhalten für jede erfolgreich erbrachte Studienleistung einen Leistungsausweis.