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541a CH-LU

§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Bewertungen

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§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Bewertungen

1. Benotete mündliche und schriftliche Prüfungen sowie benotete schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen, halben oder Viertelnoten bewertet.

2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

Note 6: sehr gut (very good)

Note 5: gut (good)

Note 4: genügend (pass)

Note 3: ungenügend (fail)

Note 2: schwach (poor)

Note 1: sehr schwach (very poor)

3. Das Ergebnis von unbenoteten Leistungsnachweisen wird mit den Prädikaten «bestanden» oder «nicht bestanden» bestätigt.

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