541a
CH-LU
§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Bewertungen
Leistungskontrollen
§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Bewertungen
1. Benotete mündliche und schriftliche Prüfungen sowie benotete schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen, halben oder Viertelnoten bewertet.
2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
Note 6: sehr gut (very good)
Note 5: gut (good)
Note 4: genügend (pass)
Note 3: ungenügend (fail)
Note 2: schwach (poor)
Note 1: sehr schwach (very poor)
3. Das Ergebnis von unbenoteten Leistungsnachweisen wird mit den Prädikaten «bestanden» oder «nicht bestanden» bestätigt.