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§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Prüfungsmodalitäten

Leistungskontrollen
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§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Prüfungsmodalitäten

1. Prüfungssessionen an der Theologischen Fakultät finden zweimal jährlich statt.

2. Die Prüfungsart, sofern eine Auswahl gegeben ist, kann gemäss Vorlesungsverzeichnis von den Studierenden gewählt werden.

3. Die Studierenden müssen sich grundsätzlich zu allen Prüfungen verbindlich über das UniPortal anmelden.

4. Die Leistungskontrollen werden von den Dozierenden bestimmt.

5. Die Prüfungssprache ist Deutsch. Englischsprachige Lehrveranstaltungen werden in Englisch geprüft. Bei deutschsprachigen Lehrveranstaltungen kann auf Antrag die Prüferin oder der Prüfer eine andere Prüfungssprache bewilligen. Dieser Antrag muss spätestens vier Wochen vor der Prüfung schriftlich gestellt werden.

6. Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat die Prüfung nicht an oder legt sie oder er ohne triftigen Grund nicht alle Prüfungsteile ab, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Triftige Gründe sind namentlich eine durch Arztzeugnis nachgewiesene Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder nachgewiesene berufliche Tätigkeiten.

7. Studierenden steht ein Einsichtsrecht in die Prüfungsakten zu.

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