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541a CH-LU

§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Mobilitäts- und Gaststudien

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§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Mobilitäts- und Gaststudien

1. Mobilitäts- und Gaststudierenden steht das gesamte Lehrangebot der Fakultät offen.

2. Die Fakultät fördert die Mobilität durch den Abschluss von interuniversitären und interfakultären Vereinbarungen und durch die Beteiligung an solchen Vereinbarungen.

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