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541a CH-LU

§ 10 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern - Joint-Degree-Studiengänge

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§ 10 Studien- und Prüfungsordnung für die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Luzern · Joint-Degree-Studiengänge

1. Die Fakultät kann mit anderen Fakultäten oder Universitäten Kooperationsvereinbarungen über Joint-Degree-Studiengänge auf Bachelor-, Master- oder Weiterbildungsstufe abschliessen und entsprechende Studiengänge anbieten.

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