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541 CH-LU

§ 9 Reglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement TF) - Institute und Zentren

Organisation der Fakultät
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§ 9 Fakultätsreglement TF · Institute und Zentren

1. Die Fakultät kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung, Weiterbildung und Dienstleistung Institute und Zentren errichten (§ 27 des Universitätsstatuts).

2. Sie führt insbesondere das Institut für Jüdisch-Christliche Forschung, das Institut für Sozialethik, das Ökumenische Institut, das Religionspädagogische Institut sowie das Zentrum für Theologie und Philosophie der Religionen.

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