§ 6 Reglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement TF) - Fakultätsleitung
§ 6 Fakultätsreglement TF · Fakultätsleitung
1. Die Dekanin oder der Dekan hat den Vorsitz in der Fakultätsleitung. Diese setzt sich aus den folgenden Personen zusammen (§ 23 des Universitätsstatuts)
a. der Dekanin oder dem Dekan,
b. den Prodekaninnen und Prodekanen,
c. der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager.
2. Die Fakultätsleitung
a. unterstützt die Dekanin oder den Dekan in der strategischen Planung und operativen Leitung der Fakultät,
b. erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Dekanin oder des Dekans,
c. unterstützt und berät die Dekanin oder den Dekan bei der Vorbereitung der Geschäfte der Fakultätsversammlung,
d. erfüllt weitere Aufgaben.
3. Die Dekanin oder der Dekan kann zu den Sitzungen der Fakultätsleitung Delegierte und weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.