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CH-LU
§ 1 Reglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement TF) - Aufgaben der Fakultät
Aufgaben
§ 1 Fakultätsreglement TF · Aufgaben der Fakultät
1. Die Fakultät erfüllt im Bereich der Theologie die Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung, Dienstleistung und Nachwuchsförderung gemäss § 20 des Universitätsstatuts.
2. Die Fakultät strebt in all ihren Aufgabenbereichen nach Exzellenz. Sie sorgt dafür, dass in allen Bereichen ihrer Tätigkeit die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird.