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§ 9 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) - Wissenschaftlicher Beirat

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§ 9 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) · Wissenschaftlicher Beirat

1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des Instituts oder Zentrums beitragen.

2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats. Ein Austritt aus dem Beirat ist jederzeit möglich.

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