§ 5 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) - Aufnahme und Austritt
§ 5 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) · Aufnahme und Austritt
1. Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet die Rechtswissenschaftliche Fakultät auf Antrag der Mitgliederversammlung.
2. Mitglieder können jederzeit aus dem Institut austreten, sofern der Austritt mit den Verantwortlichkeiten des Mitglieds innerhalb des Instituts (z.B. für laufende Forschungsprojekte, Personal u. a.) vereinbar ist.
3. Bei universitätsinternen Mitgliedern erfolgt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Universität Luzern auch automatisch der Austritt aus dem Institut; vorbehalten bleibt ein anderslautender Beschluss der Mitgliederversammlung.
4. Bei externen Mitgliedern, die an der Universität Luzern eine Ausbildung absolvieren, erfolgt bei Beendigung des Ausbildungsprogramms auch automatisch der Austritt aus dem Institut; vorbehalten bleibt ein anderslautender Beschluss der Mitgliederversammlung.