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540t IJF CH-LU

§ 2 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) - Aufgaben

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§ 2 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) · Aufgaben

1. Das Institut widmet sich dem Themenbereich Justiz in seiner ganzen Breite und hat insbesondere folgende Aufgaben

a. wissenschaftliche Forschung und Veröffentlichung von Publikationen,

b. Durchführung von universitären Veranstaltungen,

c. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Universität Luzern sowie mit anderen in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen,

d. Förderung des akademischen Nachwuchses,

e. Vermittlung von Forschungsergebnissen nach aussen sowie Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis,

f. Einwerbung von Drittmitteln.

2. Forschung wird in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchgeführt. Dasselbe gilt für die Erbringung von Dienstleistungen.

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