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§ 14 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) - Corporate Design

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§ 14 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) · Corporate Design

1. Die Vorgaben des Corporate Design der Universität Luzern gelten auch für die Institute, Zentren und Akademien. Der Auftritt erfolgt unter dem Logo der Universität Luzern.

2. Das Institut ist in die Website der Universität integriert.

3. Das Institut kann den bisherigen Namen «Obwaldner Institut für Justizforschung» (vgl. § 1 Abs. 1) weiterführen, soweit Beiträge des Kantons Obwalden zur Finanzierung von Institutstätigkeiten dies rechtfertigen. Über die Fortführung des Namens entscheidet die Institutsleitung.

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