§ 10 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) - Finanzen
§ 10 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) · Finanzen
1. Die finanzielle Führung erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere werden
a. das Institut als Kostenstelle geführt,
b. Aufwand und Ertrag des Instituts in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.
2. Das Institut finanziert sich insbesondere durch
a. jährliche Beiträge der Universität Luzern im Rahmen des Fakultätsbudgets,
b. Forschungsdrittmittel,
c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,
d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen des Instituts,
e. Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen.
3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt den Richtlinien zur Annahme von privaten Drittmitteln der Universität Luzern.
4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss Praxis der Universität Luzern.